Wann melde ich mein Kind krank?
- Vor 8.15 Uhr (vor der 1. Unterrichtsstunde)!
Wie melde ich mein Kind krank?
Es stehen mehrere Wege stehen zur Wahl:
- Telefonisch über das Sekretariat der Schule 02303-96833-0 (sollte das Sekretariat gerade nicht erreichbar sein, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter). Bitte nennen Sie den Namen und die Klasse ihres Kindes.
- Per E-Mail über das Sekretariat der Schule:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Zusätzlich gerne: per E-Mail an die Klassenleitung (bitte verwenden Sie dafür die Dienst-E-Mailadressen der Klassenleitungen).
- Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/2027: Krankmeldung über die WebUntis-App (eine Anleitung wird rechtzeitig bereitgestellt).
Wie entschuldige ich das krankheitsbedingte Fehlen des Kindes?
- Zeitpunkt: direkt nach der Genesung.
- Klassenstufen 5-7: über die entsprechenden Seiten im Hausaufgabenplaner
- Klassenstufen 8-10: mit einem formlosen, unterschriebenen Schreiben an die Klassenleitung.
- Oberstufe: Über das gelbe Entschuldigungsheft (eine Anleitung erhalten die Schülerinnen und Schüler durch die Jahrgangsstufenleitung in der ersten Jahrgangsstufenversammlung in der Einführungsphase (Jgst. 11).
In welchen Fällen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden?
- Im Normalfall ist kein Attest erforderlich mit Ausnahme von Krankheitsfällen im Zusammenhang mit Abiturprüfungen.
- Für alle Stufen gilt: Ein ärztliches Attest ist dann vorzulegen, wenn es im Rahmen einer Einzelfallprüfung eingefordert wird (=individuelle Attestpflicht). Ein möglicher Grund für eine Einzelfallprüfung können zum Beispiel erhebliche Zweifel daran sein, dass der Unterricht tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen versäumt wurde.
Was ist, wenn mein Kind am Tag einer Leistungsüberprüfung (z. B. einer Klassenarbeit oder einer Klausur) krank ist?
Klassenstufen 5-10:
- Die rechtzeitige Abmeldung vor der Über-prüfung und die schriftliche Entschuldigung (siehe oben) reichen aus. Es wird ein Nachholtermin angesetzt (Ausnahme: individuelle Attestpflicht).
Oberstufe:
- Rechtzeitige Abmeldung per E-Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. vor 8.15 Uhr mit ausgefülltem Formular zur Meldung eines Klausurversäumnisses/Antrag zum Nachschreiben als Anhang. Eine Anleitung dafür erhalten die Schülerinnen und Schüler in der ersten Jahrgangsstufenversammlung der Einführungsphase. Die notwendigen Formulare werden im Service-Bereich der Homepage zum Download bereitgestellt. - Es gelten die weiteren Hinweise zum Vorgehen bei Klausurversäumnissen.
- Zusätzlich: Schriftliche Entschuldigung über das gelbe Entschuldigungsheft.
- Abiturprüfungen: rechtzeitige Abmeldung vor 8.15 Uhr und Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit am selben Tag. Genaue Informationen erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Veranstaltung zur Zulassung zur Abiturprüfung.
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